Abschied in Zeiten der Coronapandemie von einem verstorbenen Menschen

Stand: April 2020

Ist ein Mensch verstorben, ist ein Abschied unter den gegebenen Umständen von ihm oft nicht möglich.
Bestattungen sind generell derzeit nur in sehr kleinen Kreisen möglich. Insgesamt sind maximal nur 15 Personen plus Bestatter und Seelsorger erlaubt, die genaue Anzahl sollte aber nochmals auf dem Friedhofsamt oder direkt beim Bestatter abgeklärt werden.
Abschiede am offenen Sarg sind momentan nach Vorgaben des Seuchengesetzes nicht mehr möglich. Auch darf bei den Bestattungen kein Weihwasser verwendet, noch darf Erde ins Grab gegeben werden. Durch das Weiterreichen der hierfür nötigen Werkzeuge besteht eine Ansteckungsgefahr, die somit unterbunden werden soll.
Es fehlen gerade so viele wichtige Rituale und Abschiedsmöglichkeiten vom Verstorbenen, dass wir uns auch hier Gedanken darüber gemacht haben, wie Sie auch auf Distanz Nähe zueinander finden können, und Ihren verstorbenen Angehörigen trotz allem in Ihrer Mitte behalten können.
Bereiten Sie für Ihren Verstorbenen individuelle Abschiedsgeschenke vor.
Diese können von selbst gemalten Bildern, Fotografien, Steinen, Schmuck bis hin zu persönlichen Briefen reichen. Hier sind der Fantasie (fast) keine Grenze gesetzt. Diese Geschenke können dem Bestatter übergeben werden, der diese dann mit in den Sarg legt.
Da ein Abschied am offenen Sarg nicht erlaubt ist, fragen Sie den Bestatter, ob es möglich ist, ihm ein schönen Seidentuch, vielleicht ein selbst bemaltes Tuch für die Versorgung des Verstorbenen zur Verfügung zu stellen.
Ein persönlicher Abschied kann dann zum Beispiel durch das Auflegen der Hand auf die Urne oder auf den Sarg geschehen.
Bitte klären Sie all diese von uns aufgeführten Vorschläge mit dem Bestatter ab. Nur er kann Ihnen die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln vermitteln und Ihnen Vorschläge für Alternativen unterbreiten.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, auch aus der Ferne der Beerdigung beizuwohnen. Fragen Sie auch hier den Bestatter, ob die Beisetzung gestreamt werden kann, damit Freunde und Angehörige, die nicht vor Ort sein dürfen, auch daran teilhaben können.
So könnte zum Beispiel auch eine Familienandacht abgehalten werden. Auch hier sind Microsoft Teams oder Facetime geeignete Medien, um in diesen Zeiten Ihren Verstorbenen gemeinsam zu betrauern und seiner zu gedenken.
Um sich in der Trauer gegenseitig zu unterstützen, könnte es sich auch als hilfreich erweisen, Bilder aufzustellen, Blumen dazuzulegen oder/und eine Kerze mit aufzustellen. Fotografieren sie dieses und schicken sie sich gegenseitig diese Bilder zu.
Planen Sie eine Abschiedsfeier, die Sie in der Zeit nach Corona gemeinsam abhalten werden. Seien Sie sie selbst aktiv und detailgenau in der Planung oder übergeben Sie diese jemanden, wenn Sie sich selbst dazu nicht in der Lage sehen.
Überlegen Sie sich gemeinsame Abschiedsrituale wie zum Beispiel auf Papier geschriebene Briefe zu kleinen Papierschiffchen zu falten und in ein Gewässer zu setzen. Lassen Sie Luftballons (ohne brennende Kerzen!) steigen, besuchen Sie zusammen Orte, die Ihr Verstorbener gerne mochte, zünden Sie für ihn in einer schönen Kirche eine Kerze an….
Auch hier sind Ihrer Fantasie (fast) keine Grenzen gesetzt. Tun Sie, was Sie Ihrem Verstorbenen näher bringt, überlegen Sie gemeinsam, welche Rituale für Sie in Frage kommen, was Ihnen bei der Verarbeitung des Abschiedsschmerzes helfen kann.
Gerne können Sie sich auch an unsere Hospizgruppe wenden, wenn Sie unsere Unterstützung in Form von Vorschlägen für weitere Abschiedsrituale oder Trauerbegleitung benötigen.
Die Hospizgruppe Bobingen steht in engem Kontakt zu den Behörden, um stets über die geltenden Bestimmungen informiert zu sein, um diese in die Arbeit der Hospizgruppe einfließen zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Sie in Ihrer Trauer stets nach den Vorgaben der Behörden handeln. Trotz allem Verständnis für die Trauer der Hinterbliebenen, kann auch die Hospizgruppe Bobingen nur im Rahmen der behördlichen Verordnungen agieren.

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