Wenn Kinder noch vor ihrer Geburt sterben, bleibt bei den Betroffenen eine schmerzliche Lücke. Für die Eltern, die Ihrem heranwachsenden Kind oft schon einen Namen gegeben und sich auf ein Leben mit ihm gefreut haben, bedeutet dies, schmerzlich Abschied und Trauer durchleben zu müssen.
Obwohl es für totgeborene Kinder keine Bestattungspflicht gibt, ist es Eltern oft ein besonderes Anliegen, ihr Kind in Würde zu verabschieden und an einem Ort zu beerdigen, an dem sie trauern und ihm in Stille gedenken können. Deshalb wenden wir uns mit dem Schmetterlingsgrab an Familien und Eltern, die den Verlust eines Kindes durch Fehl- oder Totgeburt oder einen medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch erleben mussten.
Unsere speziell ausgebildeten Trauerbegleiter unterstützen die Eltern dabei auf dem schwierigen Weg des Abschiednehmens und stehen mit praktischer Hilfe zur Seite. Auf Wunsch bieten wir verschiedene Abschiedsrituale an, die Trost spenden und Raum für Trauer geben können.
Die Kinder können auf verschiedenen Arten im Schmetterlingsgrab bestattet werden:
Einzelbestattung, anonym oder mit einem Flussstein, der mit dem Namen des Kindes versehen ist.
Gemeinsame Beisetzung in einem Grab mit anderen verstorbenen Kindern.
Im Schmetterlingsgrab können auch frühverstorbene Kinder beerdigt werden, die bereits einer Bestattungspflicht unterliegen und deren Eltern keine Grabstelle zur Verfügung stellen können. Die Beisetzung ist für die Eltern kostenfrei.