Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit. Dabei handelt es sich um eine Verfügung, die, anders als im Falle eines Testaments, nicht nach, sondern vor dem Tod einer Person beachtet werden soll. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, wie ärztliche Heileingriffe, lebensverlängernde Maßnahmen etc. und steht meist in Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen.
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Beratung zu den Möglichkeiten einer Patientenverfügung
Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung
Eine Broschüre mit weiteren Informationen und Textbausteinen für eine schriftliche Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz